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Das ECE R44/04 Zulassungsetikett

Das ECE R44/04 Zulassungsetikett

Jeder Autokindersitz in Europa trägt ein orangefarbenes ECE R44 Zulassungsetikett. Das orangefarbene Etikett garantiert, dass der Autokindersitz den Mindestanforderungen der EU-Sicherheitsverordnung ECE R44 entspricht.

Es empfiehlt sich, bei der Suche nach einem Kinderautositz zuerst nach diesem Etikett Ausschau zu halten. Allerdings kann es auch bei Sitzen mit orangefarbenem Etikett beträchtliche Unterschiede bezüglich Schutz und Handhabung geben. Sie sollten daher den Sitz ausprobieren und für sich selbst testen, bevor Sie ihn kaufen. Dabei kann es sich anbieten, dass Sie die Ergebnisse des zuletzt durchgeführten jährlichen europäischen Sicherheitstest zu Rate ziehen. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, mit der Sie und Ihr Kind glücklich sind.

Seit der Einführung der EU-Sicherheitsverordnung ECE R44 für Kinderautositze 1982 werden Kinderautositze jährlich getestet. Die Auflagen werden jedes Jahr erhöht und spiegeln die sich ändernden Anforderungen an die Kindersicherheit wider. Aufgrund der Tatsache, dass die Testkriterien jährlich strenger werden, wird es auch schwieriger, beste Testergebnisse mit einem Autokindersitz zu erzielen.
Maxi-Cosi ist stolz darauf, dass alle Maxi-Cosi Autokindersitze jedes Kriterium der EU-Sicherheitsverordnung ECE R44 /04 erfüllen und in vielerlei Hinsicht deutlich übertreffen.

Achtung: Seit April 2008 sind alle Kinderautositz, die vor 1995 hergestellt und nach ECE R44/01 und 44/02 zertifiziert wurden, nicht mehr zulässig und dürfen daher weder verkauft noch verwendet werden. Ausschließlich Sitze mit dem orangefarbenen Etikett mit einer Zertifizierung laut der EU-Sicherheitsverordnung ECE R 44/03 und ECE R 44/04 sind gesetzlich zulässig.

 

Welche Informationen über meinen Sitz enthält das Zulassungsetikett?

  1. Ihr Sitz erfüllt die EU-Sicherheitsverordnung. Achten Sie auf die zwei letzten Ziffern, die 04 (aktuelle Version) oder 03 lauten. R44-01 oder 02 sind nicht mehr gesetzlich zugelassen und dürfen seit 2008 weder verkauft noch verwendet werden. 
  2. Es gibt drei Arten von Zulassungen für Kinderautositze: universal, semi-universal und fahrzeugspezifisch. „Universal“ bedeutet, dass Ihr Sitz für die Verwendung in allen Fahrzeugen zugelassen ist. Trotzdem sollten Sie überprüfen, ob der Sitz wirklich genau in Ihr Auto passt. Siehe hierzu den Abschnitt „Zulassungsarten“.
  3. Zulassung nach Gewicht (Gruppe).
  4. Europäisches Prüfzeichen.
  5. Kennzahl des Landes, in welchem die Zulassung erfolgte: 1 = Deutschland, 2 = Frankreich, 3 = Italien, 4 = Niederlande usw.
  6. Zulassungsnummer. Die beiden ersten Ziffern (04) geben an, nach welcher Version der Kindersitz zugelassen ist (in diesem Fall ECE R 44/04).
  7. Fortlaufende Nummer Ihres Sitzes zu Test- und Nachverfolgungszwecken.
  8. Produktionsdaten: Woche und Jahr, in diesem Fall Woche 7, 2006.
  9. Hersteller-Artikel-Referenznummer. 
  10. EAN-Code.
  11. Barcode.
  12. Name des Produktherstellers.


 

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