Anschnallen – So will es das Gesetz
Seit September 2006 schreibt das Gesetz vor, dass Eltern einen zugelassenen Autokindersitz für Kinder bis zu einer Größe von 1,50 m verwenden müssen. In einigen Ländern liegt die Grenze bei 1,35 m. Zugelassene Kinderautositze sind mit einem orangefarbenem Etikett mit der Aufschrift ECE R 44/04 versehen, d. h. sie wurden nach der aktuellsten und strengsten EU-Sicherheitsverordnung getestet. Autokindersitze mit dem ECE R 44/03 Zulassungsetikett erfüllen lediglich die Anforderungen einer älteren Verordnung.
Erfahren Sie mehr über die Gesetze und Vorschriften für Kindersitze.
Europa: ECE R44/04 Etikett
Jeder Autokindersitz in Europa trägt ein orangefarbenes ECE R44 Zulassungsetikett. Das orangefarbene Etikett garantiert, dass der Autokindersitz den Mindestanforderungen der EU-Sicherheitsverordnung ECE R44 entspricht.
Es empfiehlt sich, bei der Suche nach einem Autokindersitz zuerst nach diesem Etikett Ausschau zu halten. Allerdings kann es auch bei Sitzen mit orangefarbenem Zulassungsetikett beträchtliche Unterschiede bezüglich Schutz und Handhabung geben. Sie sollten daher den Sitz ausprobieren und für sich selbst testen, bevor Sie ihn kaufen. Dabei kann es sich anbieten, dass Sie die Ergebnisse des zuletzt durchgeführten jährlichen europäischen Sicherheitstest zu Rate ziehen. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, mit der Sie und Ihr Kind glücklich sind.
Erfahren Sie mehr über das ECE R44/04 Zulassungsetikett.