Anschnallen – So will es das Gesetz
Seit September 2006 schreibt das Gesetz vor, dass Eltern einen zugelassenen Autokindersitz für Kinder bis zu einer Größe von 1,50 m verwenden müssen. In einigen Ländern liegt die Grenze bei 1,35 m. Zugelassene Autokindersitze sind mit einem orangefarbenem Etikett mit der Aufschrift ECE R 44/04 versehen, d. h. sie wurden nach der aktuellsten EU-Sicherheitsverordnung getestet. Autokindersitze mit dem ECE R 44/03 Etikett erfüllen lediglich die Anforderungen einer älteren Verordnung. Autokindersitze mit anderen ECE-Zulassungsetiketten sind bereits veraltet und dürfen weder verkauft noch verwendet werden.
Land |
Autokindersitz Pflicht bis zu einer Größe von (in Metern) |
Österreich |
1,50 |
Deutschland |
1,50 |
Schweiz |
1,50 |
Checkliste für den Kauf eines Autokindersitzes:
- Nehmen Sie zum Kauf eines Autokindersitzes Ihr Kind und Ihr Auto mit. So können Sie herausfinden, ob er auch passt.
- Ist der Autokindersitz für das Gewicht und Alter Ihres Kindes geeignet? Ist er breit genug?
- Wurde der Sitz nach EU-Sicherheitsverordnung ECE R44/04 zertifiziert (orangefarbenes Etikett)?
- Passt der Sitz genau ins Auto? Lässt er sich leicht anbringen? Ist der fahrzeugeigene Sicherheitsgurt lang genug? Kann der Sitz überall angebracht werden (Airbag)?
- Ist genug Platz für weitere Autokindersitze neben dem neuen?
- Bringen Sie den Sitz möglichst selbst einmal im Auto an, bevor Sie ihn kaufen.
- Ist der Sitz einfach in der Handhabung?
- Fühlt sich Ihr Kind wohl im Sitz? Verfügt der Sitz über eine Liegeposition zum Schlafen? Lässt sich der Hosenträgergurt leicht verstellen?
- Kann Ihr Kind leicht aus dem Sitz aussteigen und sich auch leicht wieder hineinsetzen?
Und zu guter Letzt: Verwenden Sie den Kinderautositz bei jeder Autofahrt, egal wie lang oder wie kurz die Strecke auch sein mag!
Erfahren Sie mehr über das ECE R44/04 Zulassungsetikett.